Der Sport- und Kulturverein Oberlibbach besteht aus:

Merkblatt für SKV-Mitglieder
Der Sport- und Kulturverein Oberlibbach besteht aus:
Ordentlichen Mitgliedern (über 18 Jahre).
Jugendlichen Mitgliedern (vom vollendeten 13. Lebensjahr an)
Schüler-Mitgliedern (bis zum vollendeten 13. Lebensjahr)
Passive Mitglieder (unterstützen den Verein, nehmen jedoch nicht aktiv am Vereinsgeschehen teil)
Ehrenmitglieder (können auf Vorschlag ernannt werden, werden jedoch von der Zahlung der Beiträge und sonstiger Leistungen befreit)
Erwerb der Mitgliedschaft
Die Aufnahme in den Sport- und Kulturverein ist schriftlich bei dem jeweiligen Übungsleiter oder beim Vorstand zu beantragen. Beitrittserklärungen sind auf Anfrage erhältlich. Mit der Aufnahme verpflichtet sich das Mitglied, die Satzung und die von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Beschlüsse anzuerkennen. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des auf den Eintrittsmonat folgenden Monats.
Mitgliedsbeiträge
Folgende aktuelle Mitgliedsbeiträge gelten ab dem 01.01.2008:
Erwachsene EUR 6,00 / Monat
Kind EUR 3,00 / Monat
Familienbeitrag (2 Erw., 1 Kind, jedes weitere Kind ist beitragsfrei) EUR 15,00 / Monat
In der Mitgliederversammlung vom 12.3.99 ergeht der einstimmige Beschluss, dass für diejenigen Kinder bis
13 Jahren, bei denen kein Elternteil Mitglied des SKV ist, jeweils der Erwachsenen-Beitrag zu zahlen ist. Ausgenommen davon ist die Judogruppe, da diese bereits einen erhöhten Beitrag entrichtet. Für den Spielkreis sind jeweils Mutter und Kind anzumelden. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils halbjährlich per Lastschrifteinzug abgebucht.
Rechte der Mitglieder
Alle Mitglieder des Vereins haben die Möglichkeit, für diesen Monatsbeitrag, an allen angebotenen wöchentlichen Übungsstunden, nach Absprache mit dem Übungsleiter, teilzunehmen. Kinder ab dem 4. Lebensjahr erwerben mit der Mitgliedschaft im SKV Oberlibbach automatisch auch die Mitgliedschaft des Kinderturnclubs im Deutschen Turnerbund (DTB). Diese Mitgliedschaft ist beitragsfrei und endet automatisch mit dem Austritt aus dem Verein oder wenn das Kind keine Angebote des Kinder-Turnclubs im SKV Oberlibbach mehr wahrnimmt.
Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder des Vereins sind verpflichtet:
den Verein in seinen Zielsetzungen zu unterstützen
den Anordnungen des Vorstandes und der Übungsleiter in den betreffenden Angelegenheiten Folge zu leisten
die Beiträge ½ -jährlich im Voraus zu entrichten
das Vereinseigentum schonend und pfleglich zu behandeln
ein- bis zweimal jährlich während der SKV-Veranstaltungen mitzuhelfen (z. B. Aufbau, Thekendienste, Abbau oder ähnliches. Bitte jeweils in den öffentlich aushängenden Listen eintragen). Sollte nachweislich keine Hilfeleistung erfolgen, so verpflichtet sich das Mitglied, einen einmaligen jährlichen Betrag in Höhe von EUR 25,00 an den SKV Oberlibbach zu entrichten.
Beendigung der Mitgliedschaft
durch Tod
durch Austritt, der nur schriftlich für den Schluss eines Kalendervierteljahres zulässig und spätestens 6 Wochen zuvor zu erklären ist
durch Ausschluss gemäß § 10 der Vereinssatzung
Weitere Informationen zum SKV Oberlibbach können in der ausführlichen Vereinsatzung vom 25.03.1988 nachgelesenDer Sport- und Kulturverein Oberlibbach besteht aus:
  • Ordentlichen Mitgliedern (über 18 Jahre).
  • Jugendlichen Mitgliedern (vom vollendeten 13. Lebensjahr an)
  • Schüler-Mitgliedern (bis zum vollendeten 13. Lebensjahr)
  • Passive Mitglieder (unterstützen den Verein, nehmen jedoch nicht aktiv am Vereinsgeschehen teil)
  • Ehrenmitglieder (können auf Vorschlag ernannt werden, werden jedoch von der Zahlung der Beiträge und sonstiger Leistungen befreit)

Erwerb der Mitgliedschaft

Die Aufnahme in den Sport- und Kulturverein ist schriftlich bei dem jeweiligen Übungsleiter oder beim Vorstand zu beantragen. Beitrittserklärungen sind auf Anfrage erhältlich. Mit der Aufnahme verpflichtet sich das Mitglied, die Satzung und die von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Beschlüsse anzuerkennen. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des auf den Eintrittsmonat folgenden Monats.

Mitgliedsbeiträge

Folgende aktuelle Mitgliedsbeiträge gelten ab dem 01.07.2023:

  • Erwachsene (EUR 8,00 / Monat)
  • Kind ohne Elternteil (EUR 8,00 / Monat)
  • Kind mit Elternteil ( EUR 4,00 / Monat)
  • Familienbeitrag (EUR 18,00 / Monat)

In der Mitgliederversammlung vom 12.3.99 ergeht der einstimmige Beschluss, dass für diejenigen Kinder bis 13 Jahren, bei denen kein Elternteil Mitglied des SKV ist, jeweils der Erwachsenen-Beitrag zu zahlen ist. Für den Spielkreis sind jeweils Mutter und Kind anzumelden. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils halbjährlich per Lastschrifteinzug abgebucht.

Rechte der Mitglieder

Alle Mitglieder des Vereins haben die Möglichkeit, für diesen Monatsbeitrag, an allen angebotenen wöchentlichen Übungsstunden, nach Absprache mit dem Übungsleiter, teilzunehmen. Kinder ab dem 4. Lebensjahr erwerben mit der Mitgliedschaft im SKV Oberlibbach automatisch auch die Mitgliedschaft des Kinderturnclubs im Deutschen Turnerbund (DTB). Diese Mitgliedschaft ist beitragsfrei und endet automatisch mit dem Austritt aus dem Verein oder wenn das Kind keine Angebote des Kinder-Turnclubs im SKV Oberlibbach mehr wahrnimmt.

Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder des Vereins sind verpflichtet:

  • den Verein in seinen Zielsetzungen zu unterstützen
  • den Anordnungen des Vorstandes und der Übungsleiter in den betreffenden Angelegenheiten Folge zu leisten
  • die Beiträge ½ -jährlich im Voraus zu entrichten
  • das Vereinseigentum schonend und pfleglich zu behandeln
  • ein- bis zweimal jährlich während der SKV-Veranstaltungen mitzuhelfen (z. B. Aufbau, Thekendienste, Abbau oder ähnliches. Bitte jeweils in den öffentlich aushängenden Listen eintragen). Sollte nachweislich keine Hilfeleistung erfolgen, so verpflichtet sich das Mitglied, einen einmaligen jährlichen Betrag in Höhe von EUR 25,00 an den SKV Oberlibbach zu entrichten.

Beendigung der Mitgliedschaft

  • durch Ableben
  • durch Austritt, der nur schriftlich für den Schluss eines Kalendervierteljahres zulässig und spätestens 6 Wochen zuvor zu erklären ist
  • durch Ausschluss gemäß § 10 der Vereinssatzung

Weitere Informationen zum SKV Oberlibbach können in der ausführlichen Vereinssatzung vom 25.03.1988 nachgelesen